So beantragen Sie einen Renovierungszuschuss für einen Herdwächter
1. Prüfen Sie, ob Sie den Renovierungszuschuss erhalten können
Haushalte, in denen mindestens eine Person ab 65 Jahren lebt, können einen Renovierungszuschuss beantragen. Der Zuschuss kann gewährt werden, wenn das Einkommen der im Haushalt lebenden Personen innerhalb der von ARA festgelegten Einkommensgrenzen liegt.
Die detaillierten Bedingungen und Einkommensgrenzen finden Sie hier.
2. Kann der Renovierungszuschuss auch für die Installation eines Herdwächters genutzt werden?
Ja. Für Sicherheitsausrüstung am Herd kann ein Zuschuss gewährt werden. Daher bestehen gute Chancen, einen Renovierungszuschuss für die Installation eines Herdwächters zu erhalten, sofern auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
3. Fordern Sie ein Angebot für die Installation des Herdwächters an
Der Zuschuss kann bis zu 50 % der anerkannten Renovierungskosten abdecken. In Finnland hergestellte Safera-Herdwächter, die die Anforderungen der europäischen Herdwächter-Norm EN 50615 erfüllen, kosten je nach Modell ungefähr 300–400 Euro.
Die Installation dauert für eine Elektrofachkraft etwa eine Stunde, und die Installationskosten liegen in der Regel bei etwa 100–150 Euro. Ein genaueres Angebot erhalten Sie von Ihrer lokalen Elektrofachkraft: fragen Sie nach der Installation eines Safera-Herdwächters.
Nach dem Renovierungszuschuss betragen die Gesamtkosten für Herdwächter und Installation in der Regel etwa 250–300 Euro.
Lesen Sie, warum ein Safera-Herdwächter für ältere Menschen oder Menschen mit Demenz oft die richtige Wahl ist.
4. Reichen Sie den Antrag selbst ein oder nutzen Sie eine bevollmächtigte Person; kostenlose Hilfe ist verfügbar
Bei der Beantragung des Zuschusses können Sie eine bevollmächtigte Person einsetzen. Das kann zum Beispiel ein Angehöriger sein oder die Renovierungsberater des finnischen Zentralverbands für Altenarbeit, die Antragstellern kostenlos helfen (Tel. 09 350 8600).
Der Zuschuss wird entweder über den Online-Dienst von ARA oder mit einem Papierantrag bei ARA beantragt. Über den Online-Dienst eingereichte Anträge werden schneller bearbeitet.
Ausführlichere Anweisungen zum Einreichen des Antrags finden Sie in diesem ARA-Leitfaden.
5. Warten Sie die Entscheidung ab, bevor Sie den Herdwächter installieren
Eine Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die Arbeiten nicht vor der Zuschussentscheidung begonnen wurden. Der Renovierungszuschuss wird dem Empfänger nachträglich auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten gezahlt. Beginnen Sie die Arbeiten erst nach Erhalt der Zuschussentscheidung oder beantragen Sie separat eine Erlaubnis für einen früheren Beginn.
Der Zuschussempfänger muss der Zahler der Renovierungsrechnungen sein. Mit anderen Worten: Rechnungen und Belege über die tatsächlichen Kosten müssen auf die Person ausgestellt sein, die den Zuschuss erhält.
Weitere Informationen und Hilfe beim Antrag
Beratungsservice des finnischen Finanzierungs- und Entwicklungszentrums für Wohnungswesen (ARA)
Renovierungszuschuss für die Reparatur von Wohnungen älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen
- E-Mail korjausavustus.ara@ara.fi
- Telefon 029 525 0818 (Di–Mi 9–11 und 12–15 Uhr).
- Renovierungszuschuss-Leitfaden, hier herunterladen.
- Allgemeine Informationen zum Renovierungszuschuss finden Sie hier
Renovierungsberater des finnischen Zentralverbands für Altenarbeit
Der Renovierungsberatungsservice des finnischen Zentralverbands für Altenarbeit hilft Menschen ab 65 Jahren dabei, Reparatur- und Änderungsbedarfe in der Wohnung zu beurteilen, Renovierungsarbeiten voranzubringen und Zuschüsse zu beantragen.